Private Haftpflichtversicherung

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Ich verzichte auf eine Beratung und möchte den Tarif selbst auswählen sowie den Antrag selbst auf der Homepage der Versicherung stellen (ohne Makler).
Anbieter / Produkt Beitrag p.a. Aus-
zeichnung
Versicherungssumme Selbst-
beteiligung
Online Antrag
Plus 27,80 €p.a. 7,50 Mio € 150 € weiter
Direkt Standard 31,04 €p.a. 5,00 Mio € 125 € weiter
Privathaftpflicht Klassik 34,00 €p.a. 3,00 Mio € 150 € weiter
Komfort 35,10 €p.a. 10,00 Mio € 150 € weiter
Direkt Plus 35,70 €p.a. 5,00 Mio € 125 € weiter
Haftpflichtversicherung Basis 40,20 €p.a. 5,00 Mio € 150 € weiter
Basis-Schutz 40,52 €p.a. 3,00 Mio € 150 € weiter
Basis-Schutz 43,08 €p.a. 5,00 Mio € 0 € weiter
Privathaftpflicht Premium 44,00 €p.a. 10,00 Mio € 150 € weiter
Direkt Max 46,46 €p.a. 5,00 Mio € 125 € weiter

Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Wie schützen Sie Ihren Haushalt?

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert - Sie haben mit Ihrem Fahrrad den Außenspiegel eines parkenden Autos abgerissen. Wer kommt in einem solchen Fall eigentlich für den entstandenen Schaden auf? Grundsätzlich gilt der einfache Grundsatz: Wer einen Schaden widerrechtlich verursacht, wird dafür auch zur Rechenschaft gezogen. Grundlage ist § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ob es sich dabei um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt, den Sie verursacht haben, spielt im Übrigen keine Rolle.

Blechschäden, die beispielsweise durch ein Missgeschick beim Radfahren entstehen, sind schnell vergessen. Schwerer wiegen Personenschäden. Dramatisch werden die Auswirkungen spätestens dann, wenn mit bleibenden Schäden zu rechnen ist. Schadenersatzforderungen können hier in der Praxis durchaus sechsstellige Summen erreichen. Wie aber sich und die Familie vor diesem Risiko schützen?

Einzig die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen in diesem Fall Sicherheit. Warum? Die Privathaftpflichtversicherung deckt für den Ernstfall das Haftpflichtrisiko ab, welches Ihnen als Privatperson im Alltag entstehen kann. Davon erfasst werden nicht nur Sach- und Personenschäden, sondern auch der sich daraus ergebende Vermögensschaden. In den Augen vieler Experten gehört eine Privathaftpflichtversicherung daher in jeden Haushalt.
 
Die Haftpflicht - es kann teuer werden

In Anbetracht der Jahresbeiträge, die für eine Haftpflichtversicherung mit durchschnittlichem Leistungsniveau pro Jahr fällig werden, ist eine Vorsorge eigentlich für die meisten Haushalte machbar. Dennoch verzichten viele Familien auf die Privathaftpflichtversicherung. Eine Haltung, die sich im Schadensfall bitter rächen kann. Denn welches finanzielle Risiko die gesetzlich verankerte Haftpflicht darstellt, erkennen betroffene Haushalte oft erst im Schadensfall.

Deshalb soll ein kurzes Beispiel das Risiko für Ihre Familie verdeutlichen. Angenommen, Sie übersehen als Radfahrer eine rote Ampel, fahren auf eine Kreuzung und ein Autofahrer muss Ihnen ausweichen. Das Problem: Beim Ausweichmanöver verunglückt der Pkw-Fahrer so unglücklich, dass durch den Gesundheitsschaden dessen Erwerbsfähigkeit zu 30 Prozent vermindert wird. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.750 Euro würde sich somit ein Schaden (ohne Behandlungskosten oder Schmerzensgeld) von 825 Euro ergeben. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr würde sich der sich daraus ergebende Schadenersatz auf 9.900 Euro belaufen. Und im Fall eines 47 Jahre alten Geschädigten kommt unterm Strich eine Summe von knapp 200.000 Euro Einkommensverlust bis zur Rente zusammen. Zumal erschwerend hinzukommt, dass man Sie für eine Verschlechterung des Gesundheitsschadens verantwortlich machen kann. Eine einfache Rechnung, die aber eindrucksvoll zeigt, warum der Haftpflichtschutz in der Praxis so wichtig werden kann.

Privathaftpflichtversicherung: Wird jeder Schaden versichert?

Auf den ersten Blick bietet die Haftpflichtversicherung ein komfortables Sicherheitsnetz. Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass eine Privathaftpflichtversicherung keine Blankoabsicherung darstellt. Eine erste Hürde ist die Höhe der Deckungssummen. Letztere variieren in der Regel zwischen drei Millionen Euro bis 50 Millionen Euro. Obwohl drei Millionen Euro als untere Grenze für Ihre Privathaftpflichtversicherung im ersten Moment vielleicht als ausreichend dickes Polster erscheinen, werden höhere Deckungssummen zwischen 5 bis 10 Millionen Euro empfohlen. Der Grund: Größere Schadensereignisse können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Werden die Deckungssummen Ihrer Haftpflichtpolice überschritten, muss wieder das Vermögen Ihrer Familie herhalten.

Die Höhe der Deckungssummen ist aber nicht die einzige Herausforderung im Bereich der Privathaftpflichtversicherung. Viele Versicherungsnehmer unterschätzen die teilweise umfangreichen Leistungsausschlüsse. Was kann Sie hier in der Praxis erwarten? Generell schließt Ihr Haftpflichtversicherer Leistungen dort aus, wo andere Versicherungsarten greifen. Das beste Beispiel sind Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, welche im Regelfall über eine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Ähnliche Situationen erwarten Sie aber auch im Bereich der Jagd- und Luftfahrthaftpflicht.

Tipp: Speziell im Bereich des Modell- und Drachenflugs entsteht aus Unwissenheit schnell eine Versicherungslücke. Denn seit einigen Jahren gilt auch für Modellflugzeuge und andere Fluggeräte, die bauartbedingt Höhen von mehr als 30 Metern erreichen, eine Versicherungspflicht in entsprechenden Luftfahrthaftpflichttarifen. Eine Regulierung von Schäden durch hobbymäßig benutzte Fluggeräte ist damit weitgehend in der Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Ein weiterer Bereich, für den zwar eine gesetzliche Haftung existiert, der aber meist nicht in den Geltungsbereich Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, betrifft die Haltung von Haustieren. Entstandene Schäden werden im Regelfall nur durch die Gesellschaften übernommen, wenn es sich um Kleintiere handelt. Hunde, Pferde und Wildtiere gehören dagegen regelmäßig zu den Leistungsausschlüssen. Als Hunde- oder Pferdehalter sind Sie gut beraten, sich nach einer entsprechenden Tierhalterhaftpflicht umzusehen. Denn wie zurückliegende Gerichtsurteile zeigen, kann sich für Sie als Tierhalter in schweren Fällen durchaus ein mittlerer sechstelliger Betrag als Schadenersatzforderung ergeben.

Wichtig: Diverse Tarife sehen eine Deckung für Hausbesitzer und Bauherren vor. Allerdings müssen Sie hier sehr genau auf die Rahmenbedingungen bzw. Summenbegrenzungen in den einzelnen Leistungsbereichen achten. Überschreiten Sie beispielsweise mit einem Bauvorhaben die versicherte Höchstsumme, gerät der Versicherungsschutz unter Umständen ins Wanken.

Deliktunfähigkeit - wenn Kinder zum Problem werden

Die Privathaftpflichtversicherung ist als Vorsorgeinstrument für jeden Haushalt sinnvoll. Familien und Alleinerziehende stehen in diesem Zusammenhang aber vor einer besonderen Herausforderung. Denn die Haftpflichtversicherer schließen in ihren Tarifen eine Personengruppe aus dem Versicherungsschutz aus - Ihre Kinder. Hintergrund: Im BGB gelten Minderjährige bis zum Erreichen des achten Lebensjahres als deliktunfähig (für fahrlässig entstandene Schäden gilt im Straßenverkehr das 10. Lebensjahr als Grenze). Deliktunfähigkeit bedeutet für Sie und Ihren Nachwuchs, dass er für einen entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden kann. Der Geschädigte kann in diesem Fall einzig und allein über die Verletzung der Aufsichtspflicht einen Schaden wirksam geltend machen. Für Sie als Eltern ein mitunter unbefriedigender Zustand, der sich aber ändern lässt. Verschiedene Tarife in der Privathaftpflichtversicherung schließen eine Schadensregulierung trotz Deliktunfähigkeit ein. In den meisten Fällen gilt dieser Schutz aber nur mit Einschränkungen, da die Leistungen auf Sachschäden begrenzt sein können oder mit Summenbegrenzungen gearbeitet wird.