Risikolebensversicherung

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Ich verzichte auf eine Beratung und möchte den Tarif selbst auswählen sowie den Antrag selbst auf der Homepage der Versicherung stellen (ohne Makler).
Anbieter / Produkt Beitrag p.a. Aus-
zeichnung
Leistungen Online Antrag
RLV Basis (R6) 8,04 €
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 300.000
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Basis-Tarif 8,88 € Testsiegel CosmosDirekt
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 250.000
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Community Life Protect 9,14 € Testsiegel Community Life
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 400.000
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RLV Plus (R6) 9,80 €
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 300.000
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RLV Basis 10,63 € Testsiegel Allianz Lebensversicherung
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 350.000
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Comfort-Tarif 11,55 € Testsiegel CosmosDirekt
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 250.000
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OPTIMAL-Tarif 11,83 €
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: nein
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 200.000
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Tarif Klassisch 11,88 €
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 300.000
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RLV Plus 14,36 € Testsiegel Allianz Lebensversicherung
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 350.000
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Tarif Plus 15,43 €
  • Höchstalter bei Versicherungsende: 75
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Höchstgrenze Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung: 300.000
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Die Lebensversicherung - Vorsorge für Ihre Familie

Im Alltag immer richtig vorsorgen - gerade innerhalb der Familie wird dieses Credo förmlich zum Mantra. Dass der Versicherungsschutz hier eine besondere Rolle spielt, ist durchaus verständlich. Trotzdem stellen unabhängige Experten regelmäßig ein Ungleichgewicht zwischen Anspruch und Wirklichkeit fest. Zwar werden die Ordner mit den Versicherungsunterlagen im Lauf der Zeit immer dicker, oft greifen Haushalte aber an der falschen Stelle zu. Die Folge: Im Ernstfall sind Sie nach wie vor unterversichert.
 
Private Unfallversicherung, Zusatztarife im Bereich der Krankenversicherung, Brillenversicherung - Policen, die immer wieder auftauchen. Zählt für Sie und Ihre Liebsten wirklicher Rundumschutz, müssen Sie aber ganz andere Bereiche im Auge behalten. Wer finanziert den Lebensunterhalt, wenn Sie lange und schwer erkranken? Oder was passiert, wenn Sie oder Ihr Partner bei einem Verkehrsunfall sterben? Zwei Szenarien, an deren Eintritt niemand gerne denkt, die jedoch leider niemand gänzlich ausschließen kann.
 
Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie
 
Neben der Trauer stehen Ihre Angehörigen in dieser Situation schnell ganz alltäglichen Problemen gegenüber. Hat sich Ihr Partner vollständig um die Betreuung des Nachwuchses gekümmert, führt Ihr früher Tod zum plötzlichen Wegfallen des Familieneinkommens. Selbst wenn ein Anspruch auf Witwen- und Waisenrente besteht, reicht beides in der Praxis selten für den Lebensunterhalt aus, wenn der Allein- oder Hauptverdiener stirbt. Aber auch bei zwei Erwerbseinkommen entstehen mitunter erhebliche finanzielle Risiken. Was, wenn Ihr Partner wegen der Kinder nicht mehr in Vollzeit in seinem Beruf arbeiten kann? Wer sichert dann den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen?
 
Genau an dieser Stelle greift die Risikolebensversicherung. Hintergrund: Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, wird die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen bzw. die im Vertrag benannten Personen ausgezahlt. Auch wenn sich so die Trauer nicht lindern lässt, ist Ihre Familie finanziell abgesichert. Damit lohnt sich eine Lebensversicherung allein schon vor diesem Hintergrund.
 
Hinweis: Lebensversicherungen lassen sich nicht nur für eine Person abschließen. Als Ehepaar können Sie eine solche Versicherung auch auf verbundene Leben abschließen. Die Besonderheit liegt hier darin, dass es zwei Versicherungsnehmer und damit zwei versicherte Personen gibt. Verstirbt eine der beiden Personen, zahlt der Versicherer die Leistung - allerdings nur einmal - aus. Diese Sonderform rechnet sich gegenüber zwei separaten Tarifen durch die niedrigeren Beiträge.
 
Wer braucht eine Lebensversicherung?
 
Grundsätzlich liegt der Fokus einer Risikolebensversicherung auf der Leistung im Todesfall. Damit ist sie ein wesentlicher Grundpfeiler für alle Personen, denen die Vorsorge und der Schutz der Familie über den eigenen Tod hinaus am Herzen liegen. Das klassische Beispiel hierfür sind Paare oder Familien mit einem oder mehreren Kindern. Krankheiten und Unfälle, die den Tod eines Elternteils herbeiführen, werden schnell zum Schicksalsschlag. Die Lebensversicherung sorgt hier zumindest in finanzieller Hinsicht für Entlastung. Ein Aspekt, der besonders für eine Familie mit fremdfinanziertem Eigenheim wichtig wird.
 
Tipp: Steht vor allem die Sicherheit der Hausfinanzierung im Vordergrund, kann die Risikolebensversicherung auch mit einer fallenden Versicherungssumme abgeschlossen werden. Auf diese Weise sinkt die vereinbarte Sterbefallleistung mit der fortschreitenden Tilgung des Darlehens für die eigenen vier Wände.
Singles oder ältere Paare ohne Nachwuchs können eine Absicherung gegen den Todesfall dagegen hinten anstellen, da das Risiko in finanzieller Hinsicht hier wesentlich geringer ausfällt und die Hinterbliebenenfürsorge keine so große Rolle (mehr) spielt.
 
Übrigens: In einigen Fällen kann die Versicherungsleistung auch vorgezogen werden. Voraussetzung ist hier in der Regel das Vorliegen einer schweren Krankheit, die innerhalb weniger Monate zum Tod führt. Die Details der vorgezogenen Sterbefallleistung regeln die Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften.
 
Wichtige Tipps zur Risikolebensversicherung
 
Paare, die Nachwuchs erwarten, oder junge Eltern stehen beim Thema Lebensversicherung vor einem Problem. Einerseits ist der Markt relativ groß und unübersichtlich, auf der anderen Seite haben Sie die Wahl zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung. Welche Variante macht mehr Sinn? Grundsätzlich steht an erster Stelle die Risikovorsorge. An einen Kapitalaufbau sollte erst später gedacht werden - zumal nur ein Bruchteil der Versicherungsnehmer die Laufzeit kapitalbildender Verträge bis zum Schluss durchhält. Aus diesem Grund ist die Risikolebensversicherung in dieser Situation ausreichend bzw. die erste Wahl.
 
Um dem Vorsorge- und Absicherungsanspruch gerecht zu werden, muss die Höhe der im Todesfall fälligen Leistung stimmen. Wie hoch die Versicherungssumme letztlich ist bzw. sein sollte, bemisst sich daher am vorhandenen Einkommen des Versicherungsnehmers. Paaren mit Kindern wird beispielsweise eine Versicherungssumme empfohlen, die etwa vier bis fünf Jahresbruttoeinkommen entspricht. Im Falle größerer Zahlungsverpflichtungen sollten diese hinzuaddiert werden. Sind Sie als Paar kinderlos, sind drei Jahresbruttoeinkommen als Versicherungssumme ausreichend. Ab einer gewissen Versicherungssumme kann es passieren, dass einzelne Gesellschaften ärztliche Untersuchungen in Form einer Gesundheitsprüfung verlangen. Mit unserem Risikolebensversicherung-Vergleich sehen Sie auf einen Blick, wo diese Grenze bei den einzelnen Versicherern liegt.
 
Tipp: Lebensumstände können sich ändern. Ihr Versicherungsschutz sollte darauf reagieren können. Einige Tarife beinhalten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Letztere erlaubt beim Eintritt bestimmter Ereignisse wie zum Beispiel der Geburt eines Kindes, beruflicher Neuorientierung oder Erwerb von Wohneigentum eine Anpassung der Versicherungsleistung.
 
Beim Thema Lebensversicherung müssen Sie aber nicht nur die Versicherungssumme und den Jahresbeitrag im Auge behalten. Was zählt, sind die Versicherungsbedingungen. Diverse Gründe können zum Leistungsausschluss führen - etwa eine Selbsttötung innerhalb der vertraglich vorgegebenen Wartefrist. Gleiches gilt für die aktive Teilnahme an Kriegsereignissen. Werden Sie dagegen im Ausland von Unruhen überrascht oder ereignet sich der Tod im Rahmen des Wehr- und Polizeidienstes, besteht im Allgemeinen ein Anspruch gegen den Versicherer.
 
Hinweis: Die Risikolebensversicherung dient allein der Risikovorsorge. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, erhalten Sie weder die versicherte Leistung noch Ihre gezahlten Prämien zurück. Sollten Sie diese während der Laufzeit nicht mehr finanzieren können, ist eine Vertragskündigung übrigens der letzte Schritt. Beantragen Sie stattdessen eine Beitragsfreistellung, die eine Leistungsanpassung nach sich zieht, um wenigstens den Grundschutz für Ihre Familie zu gewährleisten.
 
Gesundheitsprüfung: Seien Sie beim Antrag ehrlich
 
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung rechnet sich nur dann, wenn der Versicherer im Todesfall tatsächlich zahlt. Leider stellen sich Versicherte in diesem Zusammenhang immer wieder selbst ein Bein. Da das Sterbefallrisiko auch von Ihrer Gesundheit beeinflusst wird, ist eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss üblich. Daher werden Ihnen im Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit sogenannte Gesundheitsfragen begegnen. Die Versicherung will damit mehr über Ihren Gesundheitszustand und damit potenzielle Risiken erfahren. Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß und so genau wie möglich beantworten. Hintergrund: Durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden den Gesellschaften bei Verstößen gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten erhebliche Rechte eingeräumt. Im schlimmsten Fall müssen Sie bei absichtlich falsch gemachten Angaben nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen, Ihr Versicherer kann dann sogar die Auszahlung der Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen verweigern.
 
Hinweis: Eine Risikolebensversicherung ist kein lebenslanger Schutz. In der Regel schränken die Gesellschaften das Höchstalter ein. Dennoch sollten Sie sich im Hinblick auf die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung Gedanken darüber machen, ob für Ihre Lebenssituation das Ausreizen einer Höchstaltersgrenze von 75 oder 80 Jahren überhaupt Sinn macht.
 
Die Risikovorsorge muss im Hinblick auf finanzielle Absicherung gerade für Ehepaare und Familien eine wichtige Rolle spielen. Nutzen Sie unseren Vergleich zur Risikolebensversicherung, um die für sich passende Versicherung mit einer optimalen Kombination aus Beitrag und Leistung zu finden.