Zahnzusatzversicherung

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Ich verzichte auf eine Beratung und möchte den Tarif selbst auswählen sowie den Antrag selbst auf der Homepage der Versicherung stellen (ohne Makler).
Anbieter / Produkt Beitrag p.m. Aus-
zeichnung
Leistungen Online Antrag
ZahnSchutz Basis 6,00 €SV
  • Zahnprophylaxe: 30% (max. 30 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 30%
  • Zahnersatz: 30%
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DENT Smile 9,59 €SV
  • Zahnprophylaxe: 25% (max. 40 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 50%
  • Zahnersatz: Verdoppelung GKV-Festzuschuss
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DENT Inlay & Smile 11,32 €SV
  • Zahnprophylaxe: 50% (max. 40 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 50%
  • Zahnersatz: Verdoppelung GKV-Festzuschuss
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DentalPro Z50/90 12,98 €SV
  • Zahnprophylaxe: 50%
  • Zahnbehandlung: 50-90%
  • Zahnersatz: 50-90%
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ZahnSchutz Komfort 13,00 €SV
  • Zahnprophylaxe: 60% (max. 60 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 60%
  • Zahnersatz: 60%
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DENT Komfort 14,71 €SV Testsiegel AXA
  • Zahnprophylaxe: 75% (max. 100 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 75%
  • Zahnersatz: 75%
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EZ + EZP 14,79 €LV
  • Zahnprophylaxe: 100% (max. 50 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 0-30%
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(ZEF+ZBB) 15,80 €SV Testsiegel ERGODirekt
  • Zahnprophylaxe: 100% (max. 60 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: Verdoppelung GKV-Festzuschuss
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(ZAB+ZAE+ZBB) 15,90 €SV Testsiegel ERGODirekt
  • Zahnprophylaxe: 100% (max. 60 € / Jahr)
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 90%
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Zahn Basis (Z70) + Zahn Prophylaxe (ZPro) 16,95 €SV
  • Zahnprophylaxe: 100%
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 55-100%
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Hilfreiche Informationen zur Zahnzusatzversicherung

Ein strahlendes Lächeln ist heute mehr als nur ein ästhetisches Detail - für viele Verbraucher sind gesunde Zähne zu einer Lebenseinstellung geworden. Und auch die Medizin kennt gute Gründe, warum wir noch mehr Wert auf die Gesundheit unseres Gebisses legen sollten. Die Rede ist von sogenannten Herderkrankungen, die entstehen, wenn Entzündungen der Zähne oder des Zahnfleischs vor Ort auf den ersten Blick weitgehend symptomlos verlaufen - aber in andere Organe bzw. Körperregionen ausstrahlen.

Achten Sie auf die Gesundheit Ihres Gebisses, macht sich nicht nur ein strahlendes Lächeln bemerkbar - Sie fühlen sich einfach rundum wohler. Das Problem: In der Vergangenheit hat die Krankenversicherung gerade im Bereich der zahnmedizinischen Behandlung massiv den Rotstift angesetzt. Betroffen sind Sie an dieser Stelle in erster Linie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Und genau für diesen Personenkreis kann sich die Zahnzusatzversicherung rechnen. Warum?

Ein gesundes Gebiss ist teuer

Wer mit Zahnschmerzen seinen Zahnarzt aufsucht, kommt ums Bohren und eine Zahnfüllung selten herum. Manchmal fällt die Diagnose allerdings schlimmer aus. Kariöse und entzündete oder zerstörte Zähne (beispielsweise nach einem Unfall) müssen häufig gezogen werden. Genau hier beginnt Ihr strahlendes Lächeln teuer zu werden. Denn die Lücke wird mit einem Zahnersatz geschlossen. Als Kassenpatient müssen Sie an dieser Stelle tief in die eigene Tasche greifen.

Hintergrund: Ihre Krankenkasse übernimmt die vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Kosten für den Zahnersatz nicht in voller Höhe, sondern arbeitet nach dem befundorientierten Festzuschusssystem. Jeder Diagnose ist eine medizinisch notwendige und ausreichende Versorgung zugeordnet, die das Minimum der Behandlung darstellt. Diese Regelversorgung wird seitens Ihrer Krankenkasse allerdings nicht zu 100 Prozent bezuschusst, der Kassenanteil liegt im Regelfall bei 50 Prozent. Sie als Kassenpatient tragen an dieser Stelle also bereits mindestens die Hälfte der Aufwendungen für den Zahnersatz. Und es kann noch teurer werden. Angenommen, die Standardversorgung sieht eine dreigliedrige Metallbrücke ohne Verblendung für 250 Euro vor. Entscheiden Sie sich als Patient dagegen für eine Variante mit Verblendung (was im Beispiel um ein Viertel teurer ist), gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten. Unter dem Strich zahlen Sie also nicht nur die Hälfte zu - sondern müssen 60 Prozent des Zahnersatzes finanzieren, da sich der Kassenzuschuss selbst bei einer höherwertigen Versorgung nur an der vorgesehenen Versorgung orientiert.

Tipp: Gerade beim Zahnersatz kann sich Vorsorge rechnen. Gesetzlich Versicherte, die in den letzten fünf Jahren die vorgeschriebene Zahnprophylaxe eingehalten haben, erhalten einen um 20 Prozent höheren Zuschuss. Ist die Vorsorge sogar über zehn Jahre lückenlos, gibt es einen Zuschlag um weitere zehn Prozent. Trotzdem steigt der Kassenzuschuss insgesamt nicht über 65 Prozent der Grundversorgung.

Rechenbeispiel:

 
- nur Regelversorgung
- Mehrleistungen (ohne Zusatzversicherung)
- Mehrleistungen (mit Zusatzversicherung)
Kosten Regelversorgung:
856 €
856 €
856 €
Kosten Mehrleistung:
---
325 €
325 €
Kosten insgesamt:
856 €
1.181 €
1.181 €
Zuschuss GKV (50%):
428 €
428 €
428 €
Anteil Zusatzversicherung (85%, inkl. GKV):
---
---
575,85 €
Eigenanteil:
428 €
428 €
117,15 €


Die Zahngesundheit - ein Dilemma

In Anbetracht der Tatsache, dass der Zahnersatz nur mit maximal 65 Prozent der Kosten für die Standardversorgung bezuschusst wird, Behandlungen zur Prophylaxe wie die Zahnreinigung nicht zu den Regelleistungen gehören und im Seitenzahnbereich die Füllung mit Amalgam nach wie vor die Regel ist, ist die Erhaltung der Zahngesundheit gerade für Kassenpatienten auch finanziell eine Gratwanderung. Es gibt aber Alternativen - wie die Zahnzusatzversicherung. Dahinter verbirgt sich ein Ergänzungstarif, den Ihnen private Versicherungsunternehmen anbieten - und mit dem Sie sich umfassend schützen können.

Es ist durch die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel möglich, eine professionelle Reinigung des Gebisses kostenlos in Anspruch zu nehmen, hochwertige Füllungen einsetzen zu lassen - oder eine Fissurenversiegelung durchzuführen. Wirklich spüren werden Sie die Zusatzversicherung spätestens dann, wenn ein Zahnersatz nötig wird. Denn je nach Tarif können Sie den Eigenanteil dadurch deutlich reduzieren. Einige Versicherer leisten bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Und auch beim Thema Implantate kann sich die Zahnversicherung rechnen. Denn die Implantologie gehört bei vielen Tarifen zu den versicherten Leistungen.

Fazit: Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wertet Ihren Schutz im Hinblick auf Zahnerhaltung und Zahnersatz erheblich auf. Selbst Verbraucherorganisationen sehen hier eine sinnvolle Ergänzung des Zweiges der Krankenzusatzversicherungen. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass nicht alle Zahntarife mit zufriedenstellenden Leistungen punkten können.

Zahnzusatzversicherung - finden Sie den richtigen Tarif

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen bis auf einen geringen Anteil vorgegeben. Für Zahnzusatzversicherungen gilt das genaue Gegenteil: Die Versicherer können relativ frei entscheiden, welche Leistungen Sie zu einem Tarif zusammenschnüren. Es kommt für Sie als Versicherungsnehmer bei einem Vergleich daher nicht nur auf den Beitrag an - es zählen die Leistungen und das Kleingedruckte.

So kürzen Versicherungen die Leistung für Zahnersatz, Inlays oder Verblendungen, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligt. Statt einer Erstattung von 90 Prozent schrumpft die Beteiligung der Zahnzusatzversicherung so unversehens – zum Beispiel auf 50 Prozent. Darüber hinaus muss Ihnen klar sein, wo die Zusatzversicherung generell Leistungen ausschließt, was etwa im Bereich der Kieferorthopädie der Fall sein kann. Da es sich aufgrund der bei Eintritt in die Zusatzversicherung vom Alter und Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers abhängigen Versicherungsbeiträge mitunter lohnt, bereits für Kinder eine Zahnersatzversicherung abzuschließen, sollte dieser Aspekt nicht außer Acht gelassen werden – schließlich werden kieferorthopädische Behandlungen in Form einer Zahnspange nicht selten notwendig und sind darüber hinaus recht kostspielig, werden aber nicht in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

Tipp: Im Rahmen der Zahnzusatzversicherung gelten in vielen Fällen im ersten Jahr nach Versicherungsabschluss mehrmonatige Wartezeiten (nach § 197 VVG bis zu acht Monate) sowie Summenbegrenzungen in den ersten Jahren, mit deren Erreichen keine weiteren Leistungen mehr in Anspruch genommen werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Höhe, bis zu welcher die Versicherungen privatärztliche Leistungen übernehmen. Die Zahnzusatzversicherung sollte sich hier am Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) orientieren.

Für Ihre Entscheidung zur Zahnzusatzversicherung ist der Beitrag letztlich nur ein Puzzlestein. Prüfen Sie unbedingt die Tarif- und Versicherungsbedingungen, um sich optimal und umfassend abzusichern. Hohe Leistungssummen auch ohne Beteiligung der GKV sind genauso wichtig wie kurze Wartezeiten und niedrige Summenbegrenzungen. Nutzen Sie einfach unseren Versicherungsvergleich, um sich verschiedene Tarife berechnen zu lassen und die optimale Zahnzusatzversicherung zu finden.

Erst versichern - dann zum Zahnarzt

Gehen Sie erst zum Zahnarzt, wenn ein leichtes Ziehen zu spüren ist? Dann haben Sie den optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits verpasst. Grundsätzlich gilt hier die Devise: Erst versichern - dann zum Zahnarzt. In der Regel kommen die Versicherer für eine bereits begonnene Behandlung nicht auf. Der Fallstrick: Selbst wenn der Zahnarzt bisher nur den Handlungsbedarf feststellt - Sie also außer der Diagnose nichts in der Hand halten - gilt die Behandlung bereits als begonnen. Und im Allgemeinen werden im Antragsformular zur Zahnzusatzversicherung auch entsprechende Fragen gestellt - die Sie korrekt beantworten sollten. Warum?

Beantworten Sie Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch, kann die Versicherung bis zu zehn Jahre vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern. Selbst grobe Fahrlässigkeit verjährt erst nach fünf Jahren. Liegen bereits Vorerkrankungen vor, müssen Sie diese angeben. Entweder schließt der Versicherer deren Behandlung aus oder erhebt einen Risikozuschlag.

Tipp: Vorerkrankungen (sprich der Gesundheitszustand) und das Eintrittsalter haben neben den versicherten Leistungen Einfluss auf die Prämienhöhe Ihrer Zusatzversicherung. Es rechnet sich, bereits früh an die Absicherung der Zahngesundheit zu denken, da ein später Eintritt teuer wird.