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Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich nur zum 30. November meine Kfz-Versicherung wechseln?

    Generell existieren im Versicherungsrecht zwei unterschiedliche Kündigungsformen - eine außerordentliche sowie die ordentliche Kündigung. Letztere Variante beendet den Vertrag zum Ende der Laufzeit - und ist normalerweise mit der Kündigungsfrist von einem Monat versehen. Endet der Versicherungsvertrag zum 31. Dezember, muss spätestens am 30. November gekündigt werden. Vom außerordentlichen Kündigungsrecht kann Gebrauch gemacht werden, wenn Ihr Versicherer zum Beispiel die Prämie anhebt, den Versicherungsumfang aber nicht verändert. Oder es zu einem Schaden kommt. Dann können Sie auch außer der Reihe den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat beenden.

  • Wie weit werde ich im Schadensfall in der SF-Klasse zurückgestuft?

    Mit dem System der Schadenfreiheitsklassen werden vorsichtige und umsichtige Autofahrer belohnt. Und mit jedem unfall-/schadensfreien Jahr geht es ein Stück nach oben. Entsprechend sinkt natürlich Ihre Prämie. Wie weit Sie im Schadensfall zurückgestuft werden, hängt von Ihrem Versicherer ab. Generell sind die SF-Klassen bei allen Gesellschaften zwar gleich, die damit verbundenen Rabatte legen die Versicherer aber selbst fest - was auch für den Umfang der Rückstufung gilt. Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Neben den SF-Rabatten ist im Anhang in der Regel auch eine Tabelle zur Rückstufung enthalten.

  • Was sind die Typ- und Regionalklassen?

    Typ- und Regionalklasse gehören zu den sogenannten harten Tarifierungsmerkmalen. Einmal pro Jahr werden beide neu ermittelt und gelten anschließend für die gesamte Versicherungsbranche. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung existieren auch in der Kaskoversicherung entsprechende Klassen. Dabei ist die Typklasse ein Maß für die Häufigkeit, mit der bestimmte Pkw-Modelle im vergangenen Versicherungsjahr in Schäden verwickelt waren. Bei der Regionalklasse verhält es sich ähnlich. Nur, dass hier nicht der Pkw, sondern der Zulassungsbezirk betrachtet wird. Als Faustregel gilt: Städte sind - aufgrund der Schadenshäufigkeit - meist teurer als ländliche Regionen. Zudem lassen die Regionalstatistiken - z. B. für die Kfz-Haftpflicht - ein Nord-Süd-Gefälle erkennen.