Letzte Aktualisierung: Freitag, 09.11.2012

Tagesgeld Sicherheit – Wie sicher ist ein Tagesgeldkonto?

Die Sorge darüber, dass die Ersparnisse irgendwann einer Bankenpleite oder Betrügern zum Opfer fallen könnten, ist nachvollziehbar, beim Tagesgeld aber weitgehend unbegründet. Für die Sicherheit der Einlagen sorgen sowohl die Banken selbst als auch der Gesetzgeber – und zwar auf allen Ebenen.







Einlagensicherung
 
Der gesetzliche Schutz bezieht sich auf die reine Einlagensicherung für den Fall, dass ein  Kreditinstitut zahlungsunfähig werden sollte. Die Vorgaben diesbezüglich wurden nicht in der Bundesrepublik formuliert, sondern von der Europäischen Union. Sie hat im Zuge der Finanzkrise 2008 reagiert und die bisherigen Sicherungsgrenzen spürbar angehoben, um das Vertrauen der Sparer in die Bank- und Finanzwelt zu stärken. Ursprünglich waren 20.000 Euro als gesetzliche Einlagensicherung vorgeschrieben, wobei nur 90 Prozent der Einlagen berücksichtigt wurden. Dieser Wert stieg in zwei Schritten erst auf 50.000 und dann auf 100.000 Euro, die auch heute noch gelten und sich auf 100 Prozent des Guthabens beziehen. Das heißt: Je Kunde und Bank sind per Gesetz 100.000 Euro abgesichert.
 
Gesetzliche Einlagensicherung
 
Zuständig für diesen Schutz sind in jedem Land der EU eigene Sicherungssysteme, die meist als Fonds organisiert sind. In Deutschland wird die gesetzliche Einlagensicherung über
 
 
gewährleistet. Bei den Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken übernimmt der Haftungsverbund bzw. die Sicherungseinrichtung als „hauseigenes“ System weit mehr als nur den gesetzlichen Schutz. Sie sichern allesamt 100 Prozent der Kundeneinlagen in unbegrenzter Höhe ab. 
 
Freiwillige Einlagensicherung
 
In der Bundesrepublik sind darüber hinaus auch freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken aktiv. Sie ergänzen die gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen:
 
 
Die Sicherungsgrenze der Fonds bemisst sich am maßgeblich haftenden Eigenkapital der Unternehmen und erreicht bei einigen Banken Werte jenseits von einer Milliarde Euro. Die Berechnung wird in den kommenden Jahren zwar angepasst, der Mindestschutz bleibt aber nach wie vor recht hoch: Bislang sind es 1,5 Millionen Euro je Kunde, ab 2015 immerhin noch eine Million Euro je Kunde, ab 2020 750.000 Euro und ab 2025 437.500 Euro. Die Betonung liegt dabei auf Mindestschutz, der bei vielen Unternehmen auch in Zukunft weiterhin deutlich höher ausfallen wird.
 
Schutz vor Dieben und Betrügern
 
Der Sicherheitsaspekt bezieht sich beim Tagesgeld allerdings nicht nur auf den Schutz vor einer möglichen Pleite. Es geht auch darum, das Kapital vor Dieben und Betrügern zu schützen. Dafür sind einerseits die Banken verantwortlich, andererseits müssen auch Sparer und Anleger ihren Teil dazu beitragen, dass kein Dritter Zugang zum Geld bzw. zum Tagesgeldkonto erhält.
 
Seitens der Banken werden folgende Maßnahmen ergriffen, damit Tagesgeld so sicher wie möglich ist:
 
  • PIN-TAN-Verfahren: Die Kombination aus persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummern (TAN) hat sich beim Onlinebanking bewährt. Um auf die Portale zugreifen zu können, werden die Kunden- oder Kontonummer und die PIN benötigt. Buchungen wiederum setzen voraus, dass eine TAN eingegeben wird. Diese Nummern liegen entweder als Block vor, werden für jeden Vorgang aufs Handy geschickt oder mit einem TAN-Generator ermittelt.
  • Referenzkonto: Auszahlungen können beim Tagesgeld nur auf das vorher angegebene Referenzkonto vorgenommen werden. Der Inhaber des Tagesgeldkontos muss dabei identisch mit dem Besitzer des Girokontos sein. Anderenfalls muss mit der Bank vorab eine gesonderte Vereinbarung getroffen und die Ausnahme schriftlich fixiert werden. Wenn ein Betrüger es schaffen sollte, ins Online-Banking für das Tagesgeld zu gelangen, könnte er also nicht einen Cent aufs eigene Konto umbuchen.
  • Verschlüsselte Verbindung: Schon die Eröffnung eines Tagesgeldkontos erfolgt ausschließlich über „sichere Leitungen“, sprich über verschlüsselte Verbindungen. Sie sind zu erkennen am „https“ in der Adresszeile und zusätzlichen Hinweisen wie einem kleinen Sicherheitsschloss – das hängt vom Browser ab.
 
Sicherheitsmaßnahmen des Kunden
 
Die Sparer selbst sind verpflichtet, PIN und TAN sicher aufzubewahren und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alles andere wäre grob fahrlässig und würde im Ernstfall zulasten des Kunden ausgelegt. Zudem sollte niemals auf E-Mails oder Anrufe reagiert werden, bei denen die Bankverbindung und die Zugangsdaten erfragt werden. Dabei handelt es sich um Betrugsversuche, die sich hauptsächlich auf das Girokonto und die Kreditkarte beziehen. Abfangen lassen sich derlei Mails, indem ein gutes Anti-Viren-Programm installiert wird, das auch den E-Mail-Verkehr überwacht. Damit ist man dann auf der sicheren Seite.

Bild © Tobif82 - Fotolia.com

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