Letzte Aktualisierung: Freitag, 28.12.2012

EC Karten Verlust – Das ist zu tun!

Die EC- bzw. girocard gehört zu den wichtigsten Instrumenten, die Banken im Rahmen von Girokonten zur Verfügung stellen. Mit ihr kann Geld am Automaten abgehoben und bargeldlos bezahlt werden. Bei Filialbanken ist sie darüber hinaus erforderlich, um Kontoauszüge an den Terminals zu drucken. Entsprechend schwer wiegt der Verlust der EC-Karte, zumal Diebe das Konto im schlimmsten Fall binnen weniger Stunden leer räumen können. Deshalb sind Bankkunden verpflichtet, den Verlust umgehend zu melden, um einen möglichen Schaden abzuwenden. Hält man sich nicht an diese Spielregeln, wird es richtig teuer. Dann haftet nicht die Bank, sondern der Verbraucher muss selbst für den Schaden geradestehen.
Haftung bei Verlust der Bankkarte
 
Über die Konsequenzen, die ein EC-Karten-Verlust nach sich zieht, haben die Medien Ende 2010 ausführlich berichtet. Anlass war die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr im Euroraum vereinheitlichen soll. Dazu mussten die Banken ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten. Die meisten Änderungen erfolgten durchaus zugunsten der Verbraucher. Doch in einem Punkt haben sich die Bedingungen deutlich verschlechtert. Die Haftung beim Verlust der EC- oder girocard beträgt seither bis zu 150 Euro. Einige Banken verzichten zwar darauf, ihre Kunden in die Pflicht zu nehmen in der Regel halten die Unternehmen allerdings die Hand auf. Das gilt nicht nur für die Haftungsfrage, sondern auch für die Kartensperre und die neue Karte.
 
Die EC-Karte sperren lassen
 
Um sich diesen Ärger zu ersparen, ist es ratsam, gut auf die EC-Karte aufzupassen. Wenn sie dann doch abhandenkommt, gilt es, zügig zu reagieren. Zunächst sollte man kurz in seinen Taschen und Jacken nachsehen und überlegen, wo man sie zuletzt gesehen respektive genutzt hat. Bleibt sie verschollen, muss die Bank informiert werden – sofort und nicht erst nach ein paar Tagen. Während der Geschäftszeiten kann man entweder direkt in einer Filiale vorstellig werden oder den Verlust telefonisch melden. Ansonsten gibt es eine bundesweit einheitliche Rufnummer, den sogenannten Sperr-Notruf: 116 116. Innerhalb der Bundesrepublik sind die Anrufe gebührenfrei. Wer außerhalb Deutschlands zum Hörer greift, zum Beispiel beim Urlaub in Österreich, wählt die +49 116 116. Diese Anrufe sind dann gebührenpflichtig. Alternativ nennen die meisten Banken folgende Sperrnummer: 01805/021021 (kostenpflichtig: 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend). Bisweilen bitten die Unternehmen auch darum, den Verlust zusätzlich über das Banking-Portal zu melden – mit einer TAN-verifizierten Nachricht (TAN: Transaktionsnummer).
 
Kartendaten immer zur Hand haben
 
Um die EC-Karte sperren lassen zu können, werden die Konto- oder die Kartennummer und die Bankleitzahl benötigt. Der Sperr-Notruf leitet diese Daten dann umgehend weiter, damit die Sperre greift. Unser Tipp: Speichern Sie die Daten in ihrem Mobiltelefon, um sie jederzeit zur Hand zu haben. Das gilt für die Kontonummer und die Bankleitzahl, nicht aber für die persönliche Identifikationsnummer (PIN). Sie darf niemals gespeichert oder gar auf der Karte notiert werden. Das gilt als grob fahrlässig und führt dazu, dass der Karteninhaber in unbegrenzter Höhe für einen möglichen Schaden haften muss. Sie können die Informationen natürlich auch bei einem vertrauenswürdigen Bekannten oder einem Familienmitglied hinterlegen, um jederzeit darauf zugreifen zu können. Falls die Karte gestohlen wurde, müssen Sie auch bei der Polizei vorstellig werden und Anzeige erstatten.
 
Was kostet die Kartensperre?
 
Durch die Sperre wird verhindert, dass weiter mit der Karte eingekauft oder Geld abgehoben werden kann. Sollte anschließend doch noch eine Transaktion durchgeführt werden, was dank moderner Abrechnungssysteme weitgehend ausgeschlossen ist, haftet die Bank. Unser Tipp: Kontrollieren Sie dennoch Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine unberechtigten Zahlungen oder Abhebungen vorgenommen wurden.
 
Der Kunde selbst muss, wie bereits erwähnt, bis zu 150 Euro aus eigener Tasche zahlen, sollte ein Schaden entstanden sein. Hinzu kommen allerdings noch weitere Gebühren. Für die Sperre und die neue EC-Karte oder girocard werden jeweils etwa fünf Euro fällig. Teilweise werden auch 25 Euro in Rechnung gestellt. Wie teuer es genau wird, auch bei einer neuen PIN, geht aus den Preis-Leistungsverzeichnissen der Banken hervor. Unser Tipp: Lassen Sie die EC-Karte auch in Geschäften, Hotels oder Restaurant nicht aus den Augen, wenn Sie bargeldlos bezahlen. Denn der Verlust ist immer Arbeit und Ärger verbunden.

Bild © Stefan Redel - Fotolia.com

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